Wirtschaft in Sachsen

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Finanzämter bleiben Ansprechpartner für Kraftfahrzeugsteuer

Dienstag, 30. Juni 2009

Dresden. Die Finanzämter des Freistaates Sachsen bleiben auch weiterhin für die Bearbeitung der Kraftfahrzeugsteuer zuständig. Fahrzeughalter im Freistaat werden damit nach Ausage von Finanziminster Georg Unland den Übergang der Steuer von den Ländern auf den Bund zum 1. Juli 2009 kaum zu spüren bekommen.
Durch eine von Bundestag und Bundesrat beschlossene Grundgesetzänderung wird die Kraftfahrzeugsteuer ab 1. Juli 2009 zu einer Bundessteuer. Neben der Ertragshoheit geht auch die Verwaltungskompetenz auf den Bund über. Das zuständige Bundesministerium der Finanzen bedient sich bei der Verwaltung jedoch für einen mehrjährigen Übergangszeitraum der sächsischen Finanzämter. Diese gelten insoweit als Bundesfinanzbehörden.
„Die sächsischen Finanzämter stehen weiterhin für alle Fragen rund um die Kraftfahrzeugsteuer zur Verfügung. Die bekannten und bewährten Abläufe bei Steuerfestsetzung und -erhebung werden zunächst unverändert beibehalten“, so Finanzminister Unland weiter. Auch die Kontendaten der Finanzämter, an die Steuerzahlungen zu richten sind, ändern sich nicht. Bereits erteilte Lastschrifteinzugsermächtigungen behalten ihre Gültigkeit. Die Einnahmen, die dem Freistaat Sachsen durch den Verlust der Ertragshoheit für die Kraftfahrzeugsteuer verloren gehen, werden aus Steuermitteln des Bundes kompensiert.

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