Wirtschaft in Sachsen

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SolarWorld unterstützt Schulen mit solarer Aufbauprämie

Montag, 02. Februar 2009

Bonn/Freiberg. Die SolarWorld AG flankiert das staatliche Konjunkturprogramm für öffentliche Gebäude mit einer solaren Aufbauprämie für Schulen in Höhe von 2.500 Euro. Dies teilte das Unternehmen, dessen größtes deutsches Werk im sächsischen Freiberg steht, heute am Unternehmenssitz in Bonn mit.„Wir wollen erreichen, dass mit dem Konjunkturprogramm wirklich Maßnahmen für die Zukunft angestoßen werden. Bildung und solare Energieversorgung sind dafür die optimale Kombination“, sagte Frank H. Asbeck, Vorstandsvorsitzender der SolarWorld AG. „Mit unserer solaren Aufbauprämie machen wir Schulen das Angebot, die staatlichen Infrastrukturgelder als Zukunftsinvestition einzusetzen“. Installateure, die nach Ausschreibung und Auftrag einer Schule eine SolarWorld-Solarstromanlage errichten, erhalten von dem deutschen Solarkonzern eine Prämie von 2.500 Euro. Diese wird an die Schulen weitergeben.
Die Auseinandersetzung mit der modernen Energiegewinnung soll didaktisch in den Unterricht eingebunden werden. Hierfür stellt das Unternehmen kostenlos Anzeigedisplays und Schulungsmaterial zur Verfügung. Mit einem speziellen Internetprogramm können die Schüler zudem jederzeit überprüfen, wieviel Strom auf dem Dach ihrer Schule produziert und wieviel Kohlendioxid dadurch vermieden wird.
„Mit der Investition in die solare Energieversorgung leisten die Schulen nicht nur einen Beitrag zur energetischen Erneuerung ihrer Gebäude, sondern sichern sich über die Einspeisung des Solarstroms in das Netz auch dauerhafte Erträge“, sagt Frank Asbeck weiter. Zugleich werden die Infrastrukturhilfen des Bundes für Qualitätsprodukte verwendet, deren wirtschaftliche Wertschöpfung in Deutschland verbleibt. Die Schulen können die Initiative unverzüglich umsetzen, da der Bau der Solaranlagen in der Regel genehmigungsfrei ist.
Die solare Aufbauprämie der SolarWorld AG für Solarstromanlegen auf Schulen gilt für Anlagen mit einer Leistung von 10 kWp und mehr, soweit diese im Eigentum des Schulträgers, einer Elterninitiative oder einem Förderverein erstellt werden. Die zusätzliche Nutzung von Landesprogrammen zur Solarstromförderung und der Angebote der
KfW-Förderbank ist problemlos möglich.

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