Wirtschaft in Sachsen

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Know-how für Unternehmer in spe

Freitag, 30. Januar 2009

Thomas Jurk: "Gute Vorbereitung ist die halbe Miete“ - Foto: André Karwath - Aka © WIKIPEDIA.de

Thomas Jurk: "Gute Vorbereitung ist die halbe Miete“ - Foto: André Karwath - Aka © WIKIPEDIA.de

Dresden. Sachsen hat seine Mittelstandsförderung erweitert. Wer ein Unternehmen gründen will, kann sich vor Gründung professionell beraten lassen. „Gute Vorbereitung ist die halbe Miete“, so Wirtschafts- und Arbeitsminister Thomas Jurk (SPD). „Wenn zu den guten Ideen, dem Willen zur Selbstständigkeit noch das richtige Knowhow kommt, dann ist mir nicht bange, dass die Zahl der erfolgreichen Existenzgründer in Sachsen wieder steigt.“Mit dem Programm schließt Sachsen die nach Wegfall der bisherigen Bundesförderung entstandene Förderlücke in der Vorgründungsphase. Für den Förderzeitraum bis 2013 stehen dafür jährlich rund 1,75 Millionen Euro aus dem Europäischen Sozialfonds zur Verfügung.  Die Gründer in spe können bei der Inanspruchnahme von Beratungsleistungen vor der Gewerbeanmeldung beziehungsweise Meldung beim Finanzamt bei den Freiberuflern einen Zuschuss beantragen. Die Beratungen sollen dazu beitragen, unternehmerische Entscheidungen vorzubereiten und konkrete Handlungsempfehlungen zu entwickeln. Gefördert werden allgemeine Beratungsleistungen zu wirtschaftlichen, technischen, finanziellen und organisatorischen Fragen der Existenzgründer. Dabei sollen Fragen zur Sicherung und Optimierung der Finanzierung der Unternehmensgründung, die Standortsuche, die Markterschließung und die Entwicklung eines Vertriebskonzeptes im Vordergrund stehen.
Die Zuwendung wird als Zuschuss zu den vom Berater in Rechnung gestellten Beratungskosten gewährt. Der Zuschuss beträgt 75 Prozent des Beraterhonorars bei einem maximal möglichen Honorar von 650 Euro je Tagewerk. Maximal 10 Tagewerke je acht Stunden sind möglich.
Angehende gewerbliche Existenzgründer wenden sich zunächst an die zuständige Industrie- und Handelskammer beziehungsweise Handwerkskammer, angehende freiberufliche Existenzgründer an den Landesverband der Freien Berufe Sachsen e. V. (LFB). Nach erfolgreicher Vorstellung und positiver Beurteilung der persönlichen und fachlichen Eignung des Gründers und seines Vorhabens wird von den Kammern beziehungsweise dem LFB eine Empfehlung für eine geförderte Beratung erteilt. Um die Beratungsförderung in Anspruch nehmen zu können, muss der Existenzgründer innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt der Beratungsempfehlung einen Förderantrag bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank (SAB) stellen, die über den Antrag entscheidet. Nähere Auskünfte zum Antragsverfahren erteilt das Service-Center der SAB unter der Tel.-Nr. 0351/4910 4910.

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