Beermann: EU-Recht flexibler handhaben um Finanzkrise zu begegnen
Freitag, 05. Dezember 2008
Berlin/Dresden. Der vom Freistaat Sachsen zur heutigen Bundesratssitzung eingebrachte Entschließungsantrag hat eine breite Mehrheit gefunden. Damit wird die Bundesregierung gebeten, sich auf der Sitzung des Europäischen Rats in Brüssel am 11. und 12. Dezember für Erleichterungen beim Beihilferecht und in der Strukturfondsförderung einzusetzen.„Die Krise des Finanzmarktes und ihre Auswirkungen auf die Wirtschaft machen ein entschlossenes Handeln auch auf europäischer Ebene notwendig. Dort muss die Frage beantwortet werden, in welcher Weise uns EU-Vorschriften bei der Bewältigung der aktuellen Krise unnötig einschränken und ihre Anpassung an die geänderten Umstände deshalb erforderlich ist“, sagte der auch für Europa-Angelegenheiten zuständige Chef der Staatskanzlei, Staatsminister Johannes Beermann.
Im Bereich des Beihilferechts sei es ausdrücklich zu begrüßen, dass die Bundesregierung die EU-Kommission bereits um Prüfung gebeten habe, inwiefern das Vorgehen zur Rettung der Finanzinstitute auch auf andere Wirtschaftsbereiche ausgedehnt werden könne. „Um das Abgleiten von an sich gesunden kleinen und mittelständischen Unternehmen zu verhindern, müssen wir aber noch weiter gehen. Beihilfen für diese Unternehmen sollten künftig in Höhe von 400.000 Euro statt bislang 200.000 Euro in drei Steuerjahren vergeben werden dürfen, ohne dass die EU dies genehmigen muss“, sagte Beermann.
Darüber hinaus solle dem Staat die Möglichkeit eingeräumt werden, sich bis zu 90 Prozent für ein gegebenes Darlehen zu verbürgen, damit die Unternehmen auf diese Weise die erforderlichen Sicherheiten vorweisen können.
Angesichts der Herausforderungen für die Wirtschaft seien aber auch Erleichterungen im Bereich der EU-Förderung unabdingbar. „Viele Unternehmen stellen wegen der drohenden Rezession und dem zu erwartenden Auftragsrückgang Investitionen kurzfristig zurück. Dies macht es schwieriger, die an sich bereitstehenden EU-Mittel rechtzeitig in Anspruch zu nehmen. Es ist aber wichtig, dass diese Mittel nach der Überwindung der Turbulenzen für eine kontinuierliche Fortsetzung des Aufbaus wieder zur Verfügung stehen“, ergänzte Beermann.
EU-Mittel sollten deshalb zwei Jahre länger als bisher vorgesehen zur Auszahlung zur Verfügung stehen. Außerdem sollten Budgetverschiebungen innerhalb der Fonds der laufenden Förderperiode oder zwischen den Fonds erleichtert und flexibilisiert werden, sagte der Chef der Sächsischen Staatskanzlei.
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