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MP-Tillich muss vor dem Sachsen-LB-Untersuchungsausschuss aussagen

Montag, 10. November 2008

Dresden. Am 9. März soll der ehemalige Finanzminister und  heutige Ministerpräsident Stanislaw Tillich (CDU) vor dem Landesbank-Untersuchungsausschuss aussagen. Darauf hat sich das Gremium auf seiner heutigen Sitzung verständigt. Zuvor werden am 15. Dezember die damaligen Mitglieder des Kreditausschusses Mario Pecher, Gunter Bolick, Heinz Lehmann, Uwe Albrecht und Gunter Lochbaum als Zeugen vernommen. Für den 19. Januar kommenden Jahres ist vorgesehen, den ehemaligen Staatsminister der Finanzen, Horst Metz, zu vernehmen.„Die anstehenden Befragungen werden helfen, die Lücke zwischen Unwissenheit und Unfähigkeit im Handeln der geladenen Zeugen zu schließen. Die Mitglieder des Kreditausschusses und die handelnden Minister werden sich ihrer eigenen Verantwortung stellen müssen“, sagte Sebastian Scheel, Mitglieder der Linksfraktion im Untersuchungsausschuss nach der Sitzung.
Gescheitert ist dagegen heute der Versuch, die beiden Zeugen Andrea Braun und Michael Weiss zu vernehmen. Beide erschienen trotz Ladung nicht. „Weiss als ehemaliger Vorstandsvorsitzender der Sachsen LB und seine Lebensgefährtin Frau Braun als Ex-Vorstand der Landesbank-Tochter MDL AG spielen eine wichtige Rolle bei der Aufklärung der vom Ausschuss zu untersuchenden Vorwürfe. Es ist daher mehr als ärgerlich, dass ihre zeugenschaftliche Vernehmung zum wiederholten Male geplatzt ist“, sagte der Obmann der CDU-Fraktion, Günther Schneider. Für ihn ist es nicht hinnehmbar, dass eine Befragung der beiden auf Zypern lebenden Zeugen seit Monaten nicht zustande kommt, weil es trotz aller Bemühungen der Landtagsverwaltung bislang offenbar nicht gelungen ist, die beiden ehemaligen Vorstände ordnungsgemäß zu laden: „Ich halte es für richtig, dass der Ausschuss an einer Vernehmung beider Zeugen festhält. Es wäre unerträglich, wenn in der Öffentlichkeit der Eindruck entstünde, die Zeugen könnten sich auf Zypern ihrer Befragung entziehen“, so Schneider weiter.
Im Ausschuss gab es Streit darüber, wie mit den beiden Zeugen weiter zu verfahren sein. „Auf Verlangen meiner Fraktion hat der Ausschuss beschlossen, gegen die Dame und den Herrn ein angemessenes Ordnungsgeld oder im Falle der Nichtzahlung Ordnungshaft zu beantragen. Die Höhe liegt im Ermessen des zuständigen Gerichtes. Damit ist es ins Benehmen des Richters gestellt, diesem unwürdigen Schauspiel der beiden ein klares Zeichen entgegenzusetzen“, so Scheel. Die Entscheidung fiel allerdings nicht einstimmig. Warum dem so ist, erklärte Schneider so: „Solange nicht zweifelsfrei geklärt ist, ob die bisherigen Ladungen rechtswirksam zugestellt wurden, sollte sich der Ausschuss mit Zwangsmitteln zurückhalten und nicht ohne Not einen weiteren Schauplatz eröffnen, der im Misserfolgsfall zu weiteren Irritationen in der Öffentlichkeit führen könnte.“

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