Zastrow: Wirten endlich Rechts- und Planungssicherheit geben
Freitag, 07. November 2008
Dresden. Die FDP-Fraktion im Sächsischen Landtag will eine rasche gesetzliche Umsetzung der Beschlüsse des sächsischen Verfassungsgerichtshofs, in denen festgestellt wurde, dass das bisherige Nichtraucherschutzgesetz in Teilen verfassungswidrig ist. Dazu bringt die Fraktion in der kommenden Plenarwoche den Entwurf ihres „Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zum Schutz von Nichtrauchern im Freistaat Sachsen“ in 1. Lesung ein.Das bestehende Gesetz soll dahingehend abgeändert werden, dass eine Ausnahme vom allgemeinen Rauchverbot für Ein-Raum-Gaststätten bis 75 Quadratmeter gilt, soweit der Zutritt für unter 18-Jährige verboten ist. Außerdem soll Diskotheken gestattet werden, einen Nebenraum zum Rauchen einzurichten, wenn der Zutritt zur Diskothek für unter 18-Jährige verboten ist und im Nebenraum nicht getanzt werden kann. Auf die Möglichkeit zum Rauchen und auf die Altersbeschränkung müsste in Form einer Kennzeichnung hingewiesen werden.
Dazu erklärt Holger Zastrow, Vorsitzender der FDP-Fraktion im Sächsischen Landtag: „Schlimm genug, dass die Verfassungsrichter wieder einmal die Staatsregierung in ihrer Regelungswut stoppen mussten. Jetzt müssen die Vorgaben schnellstmöglich umgesetzt werden. Die Wirte müssen nach dem langen Hickhack endlich Rechts- und Planungssicherheit bekommen. Sie fürchten zudem weiterhin ein totales Rauchverbot.
Weitere schwarz-rote Gesetzgebungs-Experimente mit neuen Ausnahmen und Verboten darf es nicht geben. Warum die Staatsregierung nicht einfach die Vorgaben des Verfassungsgerichtshofs zügig umsetzt, leuchtet nicht ein. Wie lange will die Koalition denn noch Arbeitsplätze in der Gastronomie gefährden, und wie oft will sie sich noch vor Gericht eine blutige Nase holen?“
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