Erfolgsmodell Wohnraumförderung wird fortgesetzt
Dienstag, 16. März 2010
Dresden. Das Kabinett hat in seiner heutigen Sitzung die sächsischen Förderprogramme der Wohnraumförderung beschlossen. Dabei handelt es sich um die Bereiche energetische Sanierung, Mehrgenerationenwohnen sowie Förderung des Wohneigentums.„Die Wohnraumförderung trägt die eindeutige Handschrift des Klimaschutzes, orientiert sich gleichzeitig aber auch an der demografischen Entwicklung in Sachsen. Dabei gilt es bezahlbaren Wohnraum sowie attraktive und lebenswerte Städte zu schaffen und zu erhalten. Vor allem junge Familien sollen bei der Schaffung von Wohneigentum unterstützt werden“, sagte Innenminister Markus Ulbig.
Für dieses Jahr stehen rund 48 Millionen Euro für die Förderprogramme zur Verfügung. In den Genuss der Fördermittel kommen unter anderem Eigentümer, die ihr Wohngebäude energetisch sanieren oder an die Bedürfnisse von Familien, älteren Menschen beziehungsweise Menschen mit Behinderungen anpassen möchten. Zusätzlich wird der Erwerb von innerstädtischem Wohnraum in Verbindung mit einer Sanierung gefördert. Im besonderen Fokus steht dabei die Erhöhung der Wohneigentumsquote. Um vor allem junge Familien bei der Schaffung von Wohneigentum zu unterstützen, wurden die Förderparameter der Richtlinie Wohneigentum deutlich verbessert. Pro Kind kann der Darlehensbetrag erhöht und der Zins reduziert werden. Zur Schließung von innerstädtischen Baulücken ist erstmals der Neubau förderfähig. Die Förderung besteht aus einem zinsgünstigen Darlehen in Höhe von maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit. Innerhalb der Richtlinie Wohneigentum kann der Darlehensbetrag pro Kind um 35.000 Euro erhöht werden. Je nach Programm und Programmbestimmungen ist ein Zins von mindestens 1,00 Prozent bis maximal 3,50 Prozent zu zahlen. Die energetische Bewertung des Wohngebäudes wird mit einem Zuschuss von maximal 500 Euro gefördert. Ab sofort können die Anträge bei der Sächsischen Aufbaubank –Förderbank- eingereicht werden
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