Wirtschaft in Sachsen

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Tillich: Erleichterungen für Unternehmen bei Istversteuerung können Existenzen sichern

Sonntag, 05. April 2009

Dresden. Sachsens Ministerpräsident Stanislaw Tillich (CDU) hat sich heute in Dresden dafür ausgesprochen, die geltenden Sonderregelungen der so genannten Istversteuerung für die ostdeutschen Bundesländer zu verlängern. „Die Rezession fordert unseren Unternehmen alles ab, deshalb dürfen ihnen keine zusätzlichen Mühlsteine um den Hals gehängt werden. Die Sonderregelungen bei der Umsatzsteuer haben sich bewährt und müssen unbedingt über den 31.12.2009 hinaus verlängert werden. Sinnvoll wäre eine Sonderregelung bis Ende 2013, denn so lange gilt auch die verlängerte Investitionszulage“, so der Regierungschef. Er führe viele Gespräche gerade mit Unternehmern aus dem Mittelstand, für die diese Regelung erhebliche Bedeutung hätte. „Das war schon in guten Konjunkturzeiten so, und in der Rezession kann so eine Erleichterung für manches Unternehmen existenzsichernd sein“, so Tillich.
Nach dem geltenden Umsatzsteuerrecht haben Unternehmer grundsätzlich die Mehrwertsteuer für den Monat zu entrichten, in dem sie ihre Leistung erbracht haben. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie hierfür vom Kunden bereits eine Zahlung erhalten haben. Dadurch können in der Praxis zwischen Abführung der Umsatzsteuer an das Finanzamt und dem tatsächlichen Geldeingang beim Unternehmer mehrere Monate vergehen. Zur Erleichterung kann hiervon abweichend Unternehmern mit einem Jahresumsatz bis zu 250.000 Euro gestattet werden, die Mehrwertsteuer erst dann zu zahlen, wenn der Kunde tatsächlich gezahlt hat (Istversteuerung). In den ostdeutschen Bundesländern gilt noch bis Ende des Jahres 2009 eine abweichende Umsatzgrenze von 500.000 Euro. Insbesondere Unternehmer mit einer knappen Liquiditätsausstattung profitieren daher von dieser Sonderregelung.
„Gerade kleine und mittlere Unternehmen haben unter verzögerten Kundenzahlungen stärker zu leiden als große Unternehmen. Das Auslaufen der Regelung würde kleine und mittlere ostdeutsche Betriebe, die Jahresumsätze zwischen 250.000 Euro und 500.000 Euro erzielen und im Moment die Istversteuerung anwenden, inmitten der Krise zusätzlich belasten“, sagte Tillich.
Es sei zu befürchten, dass gerade diese Betriebe keine Liquiditätsvorsorge für Umsätze ab dem 1. Januar 2010 treffen könnten oder ihnen die hierfür erforderlichen kurzfristigen Kreditrahmen von den Banken nicht erweitert würden. Die Regelung zur Istversteuerung würde diesen Betrieben Liquidität erhalten, auf die sie dringend angewiesen sind.
Im Hinblick auf die mit der Istversteuerung verbundenen Liquiditätsvorteile äußerte Tillich zudem Verständnis für die Forderung von Wirtschaftsverbänden, die Jahresumsatzgrenzen bundesweit anzuheben. Hierzu müssten jedoch Bund und Länder an einem Strang ziehen.

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