Wirtschaft in Sachsen

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Jurk: Kurzarbeit jetzt auch für Leiharbeiter und befristet Beschäftigte

Freitag, 20. Februar 2009

Dresden. „Wir haben mit den heutigen Veränderungen beim Kurzarbeitergeld nun alles getan, damit Unternehmen in der derzeitigen Krise ihre Mitarbeiter nicht entlassen müssen“, würdigte Sachsens Arbeitsminister Thomas Jurk (SPD) den heutigen Beschluss des Bundesrates zum Konjunkturprogramm II. Kurzarbeit bleibe das wichtigste Arbeitsmarkt-Instrument in der Krise, so Jurk. Für 18 Monate können Mitarbeiter eines Unternehmens nun Leistungen aus dem Kurzarbeitergeld erhalten. Wesentlich dabei für Jurk: „Diese Regelung gilt jetzt auch sowohl für befristet Beschäftigte als auch für Leiharbeiter in einem Unternehmen.“
Positiv wertete Jurk, „dass die Bundesanstalt für Arbeit jetzt die Hälfte der Sozialabgaben für die betroffenen Kurzarbeiter übernimmt, die bislang der Arbeitergeber vollständig zahlen musste. Sollte der Kurzarbeiter diese Zeit für Weiterbildungen nutzen, wird sogar die volle Summe der Sozialabgaben übernommen“.
„Wir haben erreicht, dass die Antragsstellung für die Unternehmen vereinfacht wurde und die Weiterbildungsmaßnahmen umfangreich gefördert werden“, blickt Jurk nach vorne.
Ein spontanes Lob des Ministers gab es für Sachsens Volkshochschulen, die die Lage frühzeitig erkannt hätten. „Dass unsere Volkshochschulen nun massiv umsteuern und noch stärker Angebote zur beruflichen Bildung machen werden, ist das richtige Signal.“

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