Wirtschaft in Sachsen

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Investitionsförderung wird „krisenfest“

Mittwoch, 18. Februar 2009

Thomas Jurk, Sächsischer Staatsminister für Wirtschaft und Arbeit (Quelle: Westend)

Thomas Jurk, Sächsischer Staatsminister für Wirtschaft und Arbeit (Quelle: Westend)

Dresden. Sachsen lockert die Regeln bei der Investitionsförderung. „Mir ist wichtig, dass die Unternehmen trotz wirtschaftlicher Flaute investieren können“, begründet Wirtschafts- und Arbeitsminister Thomas Jurk (SPD) die Änderung der Richtlinie Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GA). Für eine entsprechende Neuregelung hatte sich gestern erst Andreas Huhn, Präsident von Sachenmetall, ausgesprochen.War die Förderung bisher an die Schaffung neuer Arbeitsplätze gebunden, können ab sofort auch Investitionen zur Sicherung bestehender Arbeitsplätze gefördert werden. Pro gesicherten Arbeitsplatz werden Investitionen bis zu 250.000 Euro als förderfähig anerkannt. Das gilt für Investitionen bis zu 25 Millionen Euro. „Wer antizyklisch investiert, ist für den Wettbewerb in der kommenden Wachstumsphase besser gerüstet“, so Jurk. Dieser Fördertatbestand gilt für Anträge, die bis zum 31. Dezember eingehen. „Damit wollen wir die Unternehmen motivieren, jetzt zu investieren. Das ist ein weiterer Mosaikstein, mit dem wir die Wirtschaft in Schwung bringen wollen.“
Auch bei Neuinvestitionen und Erweiterungen werden die Konditionen noch einmal verbessert. Nun kann der nach GA-Rahmenplan zulässige Höchstfördersatz von 30 Prozent ausgeschöpft werden, ohne dass eine Mindestzahl von Arbeitsplätzen an diesen Fördersatz geknüpft wird. Bei mittleren bzw. kleinen Unternehmen erhöht sich dieser Fördersatz um 10 beziehungsweise 20 Prozent.
Nur wenn Arbeitsplätze in diesem Zusammenhang abgebaut werden, verringert sich der Fördersatz um fünf Prozentpunkte. „Die Unternehmen sollten alles tun, um ihre Fachkräfte zu halten und die hoffentlich kurzfristigen Freiräume für Weiterbildungen nutzen. Wenn aber die Mehrzahl der Arbeitsplätze nur dann gesichert werden kann, wenn einige, wenige Mitarbeiter das Unternehmen verlassen, dann muss ich das akzeptieren. Neue Investitionen machen für die Unternehmen nur Sinn, wenn sie die Produktion steigern oder die Kosten reduzieren. Dies gilt besonders in wirtschaftlich schwierigen Zeiten“, so der Wirtschaftsminister.
Außerdem soll die Gewinnung von Fachkräften erleichtert werden: Bei der Lohnkostenförderung wird die Kappungsgrenze der förderfähigen Jahresbruttolohnsumme von 50.000  auf 70.000 Euro erhöht. Damit wird sichergestellt, dass die Unternehmen auch Arbeitsplätze für hochqualifizierte Fachkräfte in Sachsen mit Hilfe einer Förderung besser und schneller besetzen können.
„Wir werden auch niemanden im Regen stehen lassen, der bereits eine Förderung erhalten hat und allein aus konjunkturellen Gründen in der ursprünglich geplanten Zeit die Auflagen – beispielsweise die Anzahl der Arbeitsplätze – nicht erfüllen kann“, versichert Jurk. Die SAB werde in jedem Einzelfall prüfen und nach moderaten Lösungen suchen.

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Kommentare

Ein Beitrag zu “Investitionsförderung wird „krisenfest“”

  1. Sachsenmetall: Signal für weitere Investitionen in Sachsen auf Grün
    Samstag, 21. Februar 2009 @ 10:06

    […] Schoenemann © PIXELIO.deDresden. Die zügige Reaktion der Sächsischen Staatsregierung bei der Inkraftsetzung der veränderten GA-Förderung wurde von Sachsenmetall dankbar aufgenommen. „Diese schnelle […]

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