Investitionsförderung wird „krisenfest“
Mittwoch, 18. Februar 2009

Thomas Jurk, Sächsischer Staatsminister für Wirtschaft und Arbeit (Quelle: Westend)
Auch bei Neuinvestitionen und Erweiterungen werden die Konditionen noch einmal verbessert. Nun kann der nach GA-Rahmenplan zulässige Höchstfördersatz von 30 Prozent ausgeschöpft werden, ohne dass eine Mindestzahl von Arbeitsplätzen an diesen Fördersatz geknüpft wird. Bei mittleren bzw. kleinen Unternehmen erhöht sich dieser Fördersatz um 10 beziehungsweise 20 Prozent.
Nur wenn Arbeitsplätze in diesem Zusammenhang abgebaut werden, verringert sich der Fördersatz um fünf Prozentpunkte. „Die Unternehmen sollten alles tun, um ihre Fachkräfte zu halten und die hoffentlich kurzfristigen Freiräume für Weiterbildungen nutzen. Wenn aber die Mehrzahl der Arbeitsplätze nur dann gesichert werden kann, wenn einige, wenige Mitarbeiter das Unternehmen verlassen, dann muss ich das akzeptieren. Neue Investitionen machen für die Unternehmen nur Sinn, wenn sie die Produktion steigern oder die Kosten reduzieren. Dies gilt besonders in wirtschaftlich schwierigen Zeiten“, so der Wirtschaftsminister.
Außerdem soll die Gewinnung von Fachkräften erleichtert werden: Bei der Lohnkostenförderung wird die Kappungsgrenze der förderfähigen Jahresbruttolohnsumme von 50.000 auf 70.000 Euro erhöht. Damit wird sichergestellt, dass die Unternehmen auch Arbeitsplätze für hochqualifizierte Fachkräfte in Sachsen mit Hilfe einer Förderung besser und schneller besetzen können.
„Wir werden auch niemanden im Regen stehen lassen, der bereits eine Förderung erhalten hat und allein aus konjunkturellen Gründen in der ursprünglich geplanten Zeit die Auflagen – beispielsweise die Anzahl der Arbeitsplätze – nicht erfüllen kann“, versichert Jurk. Die SAB werde in jedem Einzelfall prüfen und nach moderaten Lösungen suchen.
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Samstag, 21. Februar 2009 @ 10:06
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