Zahl der Arbeistunfälle sinkt erstmals seit fünf Jahren
Dienstag, 10. Februar 2009

Foto: Zimbo © PIXELIO.de
Mit 87 Fällen ereigneten sich die meisten der tödlichen und schweren Arbeitsunfälle am Arbeitsplatz im Verarbeitenden Gewerbe. Den größten Rückgang der tödlichen und schweren Arbeitsunfälle verzeichnete mit 28 Fällen weniger das Baugewerbe. Diese Entwicklung machte sich 2008 auch bei den Arbeitsunfällen mit Arbeitsplatz Baustelle bemerkbar. Waren es 2007 noch fast die Hälfte aller tödlichen und schweren Arbeitsunfälle (46 Prozent), die sich auf einer Baustelle ereigneten, so betrug dieser Anteil im Jahre 2008 nur noch 36 Prozent.
Nach wie vor ist ein Absturz das häufigste Unfallereignis am Arbeitsplatz, das zu einem tödlichen oder schweren Arbeitsunfall führt. 28 Prozent aller tödlichen und schweren Arbeitsunfälle am Arbeitsplatz sind 2008 auf einen Absturz zurückzuführen. 87 Prozent der Mängel, die 2008 zu einem tödlichen oder schweren Arbeitsunfall am Arbeitsplatz führten, sind auf menschliche Handlungsfehler zurückzuführen. Dazu zählen sicherheitswidrige Verhaltensweisen (der verunfallten Person selbst, eines Vorgesetzen oder einer anderen am Unfall beteiligten Person), fehlende Koordination und Mängel in der Organisation.
Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit hat auch 2008 zahlreiche Publikationen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz herausgegeben, um Arbeitgeber und Arbeitnehmer über wirksame Präventionsmethoden und „praktische Lösungen“ zu informieren.
Darüber hinaus wurden nahezu 100 000 kleine und mittelständische Betriebe Sachsens angeschrieben und aufgefordert, eine Gefährdungsbeurteilung für ihr Unternehmen vorzunehmen. Arbeitgeber sind nach dem Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, die mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen, also auch Unfall- und Gesundheitsrisiken, zu ermitteln und geeignete Maßnahmen zu deren Beseitigung einzuleiten. „Dieser Pflicht kommen leider auch in Sachsen noch immer nicht alle Unternehmen in geeigneter Weise nach“, so der Minister.
Von der angebotenen Hilfe, sich für die Gefährdungsbeurteilung im Unternehmen von den Arbeitsschutzbehörden beraten zu lassen, haben zahlreiche Firmen Gebrauch gemacht. Praktische Hilfe finden die Unternehmer auch auf der Homepage der Arbeitsschutzverwaltung des Freistaates Sachsen.
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