IHK Südwestsachsen kritisiert wiederholt „Reichensteuer“ für Gemeinden
Mittwoch, 21. Januar 2009
Chemnitz. Die IHK Südwestsachsen weist erneut mit Nachdruck darauf hin, dass die Einführung einer Finanzausgleichsumlage für steuerstarke Gemeinden kaum geeignet ist, Anreize für zielgenaue wirtschaftsfördernde Aktivitäten zu schaffen.
„Anstelle einer Stufenlösung fordern wir einen einheitlichen Umlagesatz, der 30 Prozent auch in den Folgejahren nicht übersteigen darf“, betont Hans-Joachim Wunderlich, IHK-Hauptgeschäftsführer. Mit dieser einfachen Lösung sei die klare Botschaft verbunden, dass deutlich mehr als die Hälfte der den Bedarf übersteigenden Steuerkraft bei der Gemeinde verbleibt. „Die jetzt beschlossene Stufenlösung stellt ein Bürokratiemonster dar und kann so von uns als Interessenvertreter von über 79.000 südwestsächsischen Unternehmen nicht mit getragen werden“, so Hans-Joachim Wunderlich. Bereits im vergangenen Jahr haben die sächsischen IHKs mehrfach eingefordert, die öffentliche Haushaltspolitik wirtschafts- und zukunftsfreundlich zu gestalten, wie in ihrer Stellungnahme vom 2. Dezember 2008 zum Gesetzentwurf der Sächsischen Staatsregierung für ein Sechstes Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes.
Die Gemeinden sollten angesichts ihrer positiven Einnahmensituation die vorhandenen Möglichkeiten im Sinne der Bürger und der Unternehmen nutzen. Dies setze jedoch voraus, dass die Finanzausgleichs- und Zuweisungssysteme des Landes eine stärkere Anreizorientierung aufweisen.
Die im Zusammenhang mit der Verabschiedung des Doppelhaushaltes 2009/2010 eingeführte Finanzausgleichsumlage ist aus Sicht der IHKs das falsche Signal. Das haben die sächsischen IHKs im Gesetzgebungsverfahren deutlich gemacht.
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