Sachsen wird Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Pendlerpauschale schnell umsetzen
Dienstag, 09. Dezember 2008
Dresden. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Pendlerpauschaluen sollen die Pendler in Sachsen so schnell wie möglich ihr Geld zurück bekommen. Das erklärte Finanzminister Georg Unland heute in Dresden. Er habe die sächsische Finanzverwaltung angewiesen, alle notwendigen Schritte einzuleiten, damit das Urteil umgesetzt wird, so der Minister.Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass die Entfernungspauschale in ihrer jetzigen Ausgestaltung nicht dem verfassungsmäßigen Gleichheitssatz entspricht. Ab sofort gilt damit faktisch wieder das bis zum Dezember 2006 geltende Recht. Bis zu einer verfassungskonformen Neuregelung der Pendlerpauschale können 30 Cent ab dem ersten Entfernungskilometer als Werbungskosten geltend gemacht werden. Davon sind in Sachsen rund 600.000 Pendler betroffen. Die Zwickauer Bundestagsabgeordnete Sabine Zimmermann (Die Linke) sprach sogar von mehr als 800.000 sächsischen Pendlern, die von der Entscheidung profitieren. 126.000 von diesen Sachsen fahren zu ihrem Arbeitsort sogar in ein anderes Bundesland, überwiegend nach Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt, Thüringen oder Brandenburg. Das ergab eine Anfrage der Abgeordneten beim statistischen Landesamt. Zimmermanns Parteinfreund André Hahn, Fraktionsvorsitzender der Linken im Sächsischen Landtag, legte deshalb gleich noch nach. Gerade in Sachsen, wo die durchschnittlichen Einkommen vergleichsweise niedrig und die Wege zur Arbeit überdurchschnittlich lang seien, sei die Pendlerpauschale ein wichtiger Bestandteil bei der Absicherung des Lebensunterhalts der Familien. „Deshalb darf die Pauschale pro Kilometer nunmehr bei der notwendigen gesetzlichen Neuregelung auf keinen Fall gesenkt werden, sondern ist vielmehr auf 35 Cent zu erhöhen“, forderte Hahn.
Auch der sächsische Wirtschaftsminister Thomas Jurk (SPD) begrüßte das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes: „Pendler nehmen eine hohe finanzielle und persönliche Belastung für sich und ihre Familien in Kauf, um arbeiten zu können. Deshalb ist es folgerichtig, dass der finanzielle Aufwand vom ersten Kilometer an geltend gemacht werden kann“, sagte Jurk. Er bekräftigte seinen Vorschlag für eine Mobilitätsgutschrift, mit der Arbeitnehmer mit niedrigen und mittleren Einkommen stärker profitieren würden als durch Steuerfreibeträge: „Die Neuregelung wäre kostenneutral, aber sozial deutlich gerechter,“ so Jurk weiter. Jeder Arbeitnehmer soll gleich profitieren, indem er einen festen Betrag pro Entfernungskilometer erhält – und zwar ab dem ersten Kilometer und egal ob er mit dem Fahrrad, mit dem öffentlichen Nahverkehr oder dem Auto unterwegs ist.
Ähnlich argumentierte auch der Finanzminister: „Wir werden jetzt auf der Grundlage der heutigen Entscheidung auf eine baldige verfassungskonforme Umgestaltung der Entfernungspauschale drängen, die eine gerechtere Berücksichtigung der unterschiedlichen Verkehrsmittel zulässt“, so Unland weiter. Zur Zeit gilt die Pendlerpauschale unabhängig davon, ob der Weg zur Arbeit mit dem Auto, dem ÖPNV, dem Fahrrad oder zu Fuß zurückgelegt wird. Antje Hermenau, Vorsitzende der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, hält die Pendlerpauschale trotzdem für sozial ungerecht. Geringverdiener, Alleinerziehende und Familien mit vielen Kindern werden benachteiligt. Wer keine Steuern zahlt, kann auch die Pendlerpauschale nicht geltend machen. Darum muss die Pendlerpauschale grundlegend überarbeitet werden, damit sie allen Arbeitnehmern zugute kommt“, so Hermenau in einer Presseerklärung.
Im Entwurf des Doppelhaushaltes 2009/2010, der derzeit im Landtag beraten wird, sind die sich aufgrund des Urteils zur Pendlerpauschale ergebenden Steuermindereinnahmen bereits berücksichtigt. Diese belaufen sich in 2009 auf 128 Millionen Euro (für die Jahre 2007-2009) und rund 51 Millionen Euro in 2010.
Betroffene, die Einspruch eingelegt und beim Finanzamt die „Aussetzung der Vollziehung“ beantragt haben, wurden steuerlich vorläufig so behandelt, als gelte die alte Pendlerpauschale weiter. Auch die übrigen Einkommensteuerbescheide für 2007 ergingen unter dem Vorbehalt der Vorläufigkeit hinsichtlich der Pendlerpauschale. Diese werden nun nach dem Karlsruher Urteil von Amts wegen geändert. Gesonderte Änderungsanträge der Bürger sind daher nicht erforderlich.
Nur wer in seiner Steuererklärung 2007 im Vertrauen auf die Gesetzesänderung keine Angaben zur Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und der Zahl der Arbeitstage gemacht hat, muss dies nunmehr seinem Finanzamt mitteilen.
Für das Jahr 2007 ist beabsichtigt im ersten Quartal 2009 geänderte Bescheide zu erlassen. Damit erhalten dann auch diejenigen Bürger die ihnen zustehende Steuererstattung, die bisher keinen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt hatten.
Im Rahmen der Veranlagung des Kalenderjahres 2008 und für das Lohnsteuerermäßigungsverfahren 2009 wird von den Finanzämtern ebenfalls wieder die alte Pendlerpauschale von 30 Cent je Entfernungskilometer ab dem ersten Kilometer zugrunde gelegt.
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