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Mehr Sachverstand in Kontrollgremien von Landesunternehmen gefordert

Donnerstag, 16. Oktober 2008

Dresden. „In den Kontrollgremien von 39 Unternehmen, an denen der Freistaat unmittelbar beteiligt ist, sitzen Politiker und Verwaltungsbeamte, nach deren Qualifikation in der Vergangenheit nie wirklich gefragt wurde“, dies sagte heute Andreas Schmalfuß, Bankenexperte der FDP-Fraktion im Sächsischen Landtag und Obmann im Sachsen-LB-Untersuchungsausschuss des Parlaments. Seine Fraktion brachte den Antrag „Mehr Sachverstand in den Kontrollgremien von Landesunternehmen“ in den Landtag ein.Hintergrund ist eine aktuelle Studie der TU Dresden die aufzeigt, „dass die Finanzkompetenz besonders in den Aufsichtsräten der untersuchten Landesbanken und öffentlichen Förderbanken nur sehr schwach ausgeprägt“ sei. Weiter heißt es, dass „die besonders hohen Verluste dieser Banken im internationalen Finanzgeschäft […] daher unter anderem aus dem Fehlen effektiver Managementkontrolle erklärbar“ seien.
Was in der Studie wissenschaftlich dargelegt sei, haben die Steuerzahler aus den Skandalen und Affären um IKB, KfW und nicht zuletzt Sachsen LB längst in der Praxis erfahren müssen. „Wir befürchten, dass diese Erfahrungen und Studien auch auf andere Unternehmen mit staatlicher Beteiligung übertragbar sind“, so Schmalfuß.  Weitere Debakel wie den Zusammenbruch der Landesbank könne und dürfe sich Sachsen aber nicht leisten. „Wir brauchen Fachleute in den Aufsichtsgremien. Das können auch Minister oder Landtagsabgeordnete sein – wenn sie denn vom Fach etwas verstehen und wenn sie das auch zeitlich einordnen können.“

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Kommentare

Ein Beitrag zu “Mehr Sachverstand in Kontrollgremien von Landesunternehmen gefordert”

  1. “Sächsische Zeitung” berichtet über Dresdener Aufsichtsrats-Kompetenz-Studie
    Freitag, 24. Oktober 2008 @ 14:43

    […] Schmalfuß, der Bankenexperte der FDP-Fraktion, der bereits frühzeitig nach Erscheinen der Studie politische Konsequenzen gefordert hatte. Die Studienmacher freuen sich über die mediale Aufmerksamkeit und kündigen bis […]

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